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   BGH, 23.03.1962 - 4 StR 475/61   

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https://dejure.org/1962,294
BGH, 23.03.1962 - 4 StR 475/61 (https://dejure.org/1962,294)
BGH, Entscheidung vom 23.03.1962 - 4 StR 475/61 (https://dejure.org/1962,294)
BGH, Entscheidung vom 23. März 1962 - 4 StR 475/61 (https://dejure.org/1962,294)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Abschüssiges Gelände - Abstellen eines Fahrzeugs - Sicherungsmaßnahmen gegen Abrollen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVO (a.F.) § 1, § 20 Abs. 1; StVZO § 41 Abs. 14

Papierfundstellen

  • BGHSt 17, 181
  • NJW 1962, 1164
  • NJW 1962, 1971 (Ls.)
  • MDR 1962, 493
  • DB 1962, 737
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 24.06.1960 - 2 StR 621/59

    Verbot der anwaltlichen Vertretung bei Vorliegen von entgegengesetzten Interessen

    Auszug aus BGH, 23.03.1962 - 4 StR 475/61
    (Ergänzung von BGHSt 15, 336 [BGH 24.06.1960 - 2 StR 621/59] ).
  • BGH, 11.07.1957 - 4 StR 160/57
    Auszug aus BGH, 23.03.1962 - 4 StR 475/61
    Das kann nicht mit dem Hinweis darauf in Abrede gestellt werden, daß der Unfall bei Benutzung der Feststellbremse möglicherweise ebenfalls eingetreten wäre, weil auch diese Bremse nicht in Ordnung war, ohne daß es der Angeklagte erkennen müßte; denn maßgebend für die Schuldprüfung ist der tatsächliche , nicht ein gedachter Ursachenverlauf (u.a. BGHSt 10, 369, 370) [BGH 11.07.1957 - 4 StR 160/57] .
  • BGH, 03.02.1961 - 4 StR 532/60
    Auszug aus BGH, 23.03.1962 - 4 StR 475/61
    Wie der erkennende Senat in BGHSt 15, 386 ausgesprochen hat, ist der Kraftfahrer grundsätzlich verpflichtet, alle an seinem Fahrzeug gegen eine mögliche Verkehrsgefahr vorgesehenen Sicherheitseinrichtungen zu gebrauchen, auch wenn er deren Notwendigkeit im einzelnen nicht durchschaut; er darf sich nicht darauf verlassen, daß unter günstigen Bedingungen eine Sicherungsvorkehrung genügen würde, sondern muß damit rechnen, daß aus einem ihm unbekannten Grunde, etwa wegen einer für ihn nicht ohne weiteres erkennbaren Abnutzung einer Vorrichtung, der erstrebte Schutz der Verkehrsteilnehmer nur durch Anwendung der mehreren vom Fahrzeugerbauer vorgesehenen Hilfen gewährleistet ist (a.a.O. S. 389 f).
  • BGH, 11.02.2020 - VI ZR 286/19

    Reichweite der Haftung des Halters eines Anhängers nach § 7 Abs. 1 StVG

    Aus dem von der Revision angeführten Urteil des Bundesgerichtshofs vom 23. März 1962 - 4 StR 475/61, NJW 1962, 1164, 1165, ergibt sich nichts anderes.
  • BGH, 14.07.1965 - VII ZB 6/65

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Übereinstimmung der Urschrift

    Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs NJW 1962, 1165 [BGH 23.03.1962 - 4 StR 475/61] bezieht sich auf eine Berufungsschrift, die - anders als eine Berufungsbegründung - ohne großen Zeitaufwand angefertigt werden kann; abgesehen davon lagen dort besondere Umstände vor.
  • BGH, 29.07.1964 - 4 StR 236/64

    Herbeiführung einer Gemeingefahr durch alkoholbedingtes Unterlassen von Maßnahmen

    Daraus muß, wie das vorlegende Oberlandesgericht zutreffend bemerkt, umgekehrt gefolgert werden, daß derjenige noch am Verkehr teilnimmt, der auf einer Gefällstrecke sein Fahrzeug abstellt, ohne die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen zu treffen (vgl. BGHSt 17, 181, wo auch § 1 StVO für anwendbar erachtet wird).
  • BGH, 02.11.1962 - 4 StR 315/62

    Kraftfahrer - Unkenntnis wesentlicher Verkehrsvorschriften - Neuregelungen im

    Damit steht die (Mit-)Ursächlichkeit der Verkehrswidrigkeit des Angeklagten für den Unfall und seine Folgen fest, ohne daß Überlegungen darüber angestellt werden dürfen, was bei einem anderen Sachhergang geschehen wäre, also etwa dann, wenn sich Sch. dem fahrenden Lastzug des K. von hinten genähert hätte (vgl. u.a. BGHSt 10, 369, 370 [BGH 11.07.1957 - 4 StR 160/57] ; BGH VRS 22, 351, 354).
  • OLG Düsseldorf, 23.12.1985 - 5 Ss OWi 401/85
    Wird - wie vorliegend - das Kraftfahrzeug auf offener Straße abgestellt, müssen alle vorhandenen und üblicherweise hierfür bestimmten Sicherungen, einschließlich der vorgeschriebenen Sicherungsmaßnahmen nach § 38 a StVZO , betätigt werden (BGHSt 15, 386; BGHSt 17, 289, 293; BGH in NJW 62, 1164; BGH in VerkMitt 70, 15; OLG Zweibrücken in VersR 80, 435 ..).
  • BGH, 30.05.1962 - 4 StR 48/62

    Pflichten des Führers eines Kraftfahrzeugs beim Verlassen seines Fahrzeugs -

    So muß er außer der Betätigung einer Bremse einen gegenläufigen Gang einlegen oder, wenn dies nicht möglich ist (etwa bei abgekuppeltem Anhänger), eine zweite Bremse in Wirksamkeit setzen oder sperrige Gegenstände unterlegen (4 StR 475/61 vom 23.3.1962 zum Abdruck in der Sammlung von Entscheidungen des Bundesgerichtshofs bestimmt).
  • BGH, 01.09.1967 - 4 StR 347/67

    Frage der Berücksichtigungsfähigkeit der Störung eines angetrunkenen Führers eine

    Die Kammer, die "davon überzeugt ist, daß der Unfall allein auf die alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit zurückzuführen ist", begegnet der erwähnten und nicht widerlegten Einlassung des Angeklagten mit der Erwägung, es habe "nicht festgestellt werden können", daß der behauptete Schlag den Angeklagten zu einem falschen Bremsen oder unüberlegten Handeln gezwungen hat, Haben sich hierüber jedoch keine Feststellungen treffen lassen, so war die Strafkammer gehalten, die für den Angeklagten günstigere Möglichkeit, daß dieser vor dem Anprall an den Baum einen Schlag auf seiner Schulter verspürt habe, bei der Beurteilung seines weiteren Fahrverhaltens zu Grunde zu legen; andernfalls würde der Schuldspruch auf einem angenommenen, nicht auf einem erwiesenen Sachverhalt beruhen (BGH VRS 22, 351 27, 35, 36; 29, 116).
  • LG Potsdam, 25.06.2013 - 3 O 170/11

    Vollkaskoversicherung: Leistungskürzung bei grob fahrlässiger Herbeiführung des

    Dies umfasst die Pflicht dafür zu sorgen, dass das abgestellte Fahrzeug sich nicht von selbst in Bewegung setzt und wegrollt (vgl. BGH v. 23.3.1962, 4 StR 475/61).
  • BGH, 20.09.1966 - 1 StR 243/66

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Steuerverkürzung - Anforderungen an

    Unterblieb die Vereidigung, so mußte der Grund hierfür angegeben werden (BGHSt 1, 269, 272 [BGH 26.06.1951 - 1 StR 238/51]; 17, 186) [BGH 23.03.1962 - 4 StR 475/61].
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